Allgemeine Geschäftsbedingungen

Agentur Vöcking
Trierer Str. 348

56072 Koblenz

 

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung verschiedener Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichwohl für männliche, weibliche und diverse Geschlechtsbezeichnungen.

 

1. Vertragsgegenstand

a) Der Gegenstand des Vertrags beruht auf, zwischen der Agentur Vöcking (Auftragnehmerin) und dem Auftraggeber (AG) getroffenen Vereinbarungen und beinhaltet unter anderem Art, Umfang und Dauer des Einsatzes, Einsatzort sowie Durchführung des Einsatzes in Einzel- oder Doppelbesetzung.
Die Agentur Vöcking ist in der Annahme eines Auftrags frei. Der Auftrag wird als verbindlich erteilt angesehen, wenn der AG eine Bestätigung über die Annahme seines Auftrags durch die Agentur Vöcking seinerseits gegenüber der Agentur Vöcking schriftlich, per Email, SMS oder Messenger, z. B. Threema bestätigt hat.
Mit Auftragserteilung werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt. Von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende vertragliche Regelungen zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber sind nur dann wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind nur verbindlich, wenn diese ausdrücklich anerkannt werden.

b) Wird eine Auftragsbestätigung seitens der Agentur Vöcking dem AG übermittelt und die gewünschte Dienstleistung ohne die vorherige Zustimmung durch den AG zur Auftragsbestätigung in Anspruch genommen, gilt der Vertrag als geschlossen und hat Gültigkeit (stillschweigende Annahme). In diesem Fall waren dem AG die Konditionen, zu welchen er die Dienstleistungen von der Agentur Vöcking in Anspruch genommen hat, bekannt.

c) Die Agentur Vöcking ist verpflichtet, die Aufträge nach bestem Wissen und Gewissen sowie gemäß der Berufs- und Ehrenordnung für Dolmetscher und Übersetzer des Bundesverbands der Dolmetscher und Übersetzer (BDÜ) e. V.  abzuleisten.

d) Die Leistungen werden von Gebärdensprachdolmetschern der Agentur Vöcking selbst oder die für den jeweiligen Auftrag durch die Agentur Vöcking beauftragten freien oder angestellten Gebärdensprachdolmetscher erbracht, welche entsprechend dieser AGB zum Einsatz kommen.

e) Die von der Agentur Vöcking zu erbringenden Tätigkeiten richten sich im Einzelfall nach der Beschreibung im jeweiligen Angebot bzw. in der jeweiligen Auftragsbestätigung. Zu darüberhinausgehenden Tätigkeiten sind weder die Agentur Vöcking noch die von ihr beauftragten Gebärdensprachdolmetscher grundsätzlich nicht verpflichtet.

f) Überschreitet die Dolmetschzeit 60 Minuten, wird der Termin in der Regel von einem Dolmetschteam bestehend aus 2 Dolmetschern übernommen. Stellt der Auftraggeber dem Auftragnehmer keinen Co.-Dolmetscher, kann der Auftragnehmer sich für eine der folgenden beiden Möglichkeiten entscheiden:

1.     Der Auftragnehmer kann den Auftrag nach 1 Stunde 15 Minuten abbrechen und die gesamte Dauer des Auftrags berechnen.

2.     Der Auftragnehmer kann bei voller Auftragserfüllung das vereinbarte Honorar in doppelter Höhe in Rechnung stellen.

g) Als veranschlagte Einsatzzeit gilt prinzipiell die Summe aus Dolmetschzeit vor Ort, Fahrt- und Wartezeiten. Die Honorierung der anfallenden Vorbereitungszeit wird im entsprechenden Einzelfall geregelt. Bei kurzen Einsätzen gilt bei der Dolmetschzeit eine zu berechnende Mindesteinheit von einer halben Stunde. Die Dienstleistung wird, soweit nichts anderes vereinbart, im Halbstundentakt berechnet.
Bei den Fahrtkosten, die pro Einsatz erhoben werden, handelt es sich entweder um gefahrene Autokilometer oder anfallende Kosten für den ÖPNV/DB.
Außerdem können anfallende Parkgebühren, außerordentliche Gebühren und Kosten, z. B. Eintrittsgelder, Spesen oder Ähnliches dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden.

 

2. Honorar

a) Gebärdensprachdolmetscher sind in der Gestaltung ihres Honorars frei.

b) Ausgenommen hiervon sind Dolmetscheinsätze, deren Vergütung aufgrund gesetzlicher Regelungen (z. B. dem Justizvergütungs- und Entgeltgesetz (JVEG) in seiner jeweils gültigen Fassung) erfolgen muss. Dies gilt auch für die Fahrtkosten.

 

3. Zahlung des Honorars

a) Das im Vertrag vereinbarte Honorar versteht sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und ist innerhalb von 14 Werktagen nach Rechnungserhalt unbar und ohne Abzug auf das Konto der Agentur Vöcking unter Angabe der Rechnungsnummer zu zahlen.

b) Für jede Mahnung werden Mahngebühren von 5 Euro berechnet. Verzugszinsen werden mit 10% p. a. berechnet, wobei es der Agentur Vöcking freisteht, im Einzelfall einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und auf rechtlichem Wege einzufordern.

c) Reisekosten werden unabhängig von der tatsächlichen Reiseroute für die direkte Reise von und nach dem Geschäftssitz der Agentur Vöcking, Planstraße 4, 56072 Koblenz berechnet.

 

4. Umfang des Vertrags

a) Die Einsatzzeit richtet sich nach den vertraglichen Vereinbarungen. Sollte die Tätigkeit eher beendet werden, ist die vereinbarte Zeit zu vergüten, unbeschadet des Rechtes der Agentur Vöcking, in dieser Zeit weitere Einkünfte zu erzielen, es sei denn, es ist im Einzelfall etwas anderes schriftlich geregelt.

b) Wird der Auftrag aus Gründen, die nicht durch die Agentur Vöcking verschuldet sind, ganz oder teilweise vor dem Einsatz storniert, ist das vereinbarte Honorar wie folgt zu zahlen:

Bei Stornierung bis 14 Werktage vor dem Einsatz werden 50% des vereinbarten Honorars fällig,
bei Stornierung bis 7 Werktage vor dem Einsatz werden 100% des vereinbarten Honorars fällig.

Die Agentur Vöcking hat außerdem Anspruch auf Erstattung der ihr nachweislich entstanden Kosten (z. B. Fahrkarte für den ÖPNV/DB). Fahrtkosten in Höhe der Autokilometer werden nur dann in Rechnung gestellt, wenn diese tatsächlich zurückgelegt worden sind.

 

5. Pflichten des Auftragnehmers

a) Die Dolmetschleistung, welche die Gebärdensprachdolmetscher der Agentur Vöcking erbringt, besteht darin, gesprochene deutsche Sprache oder einen in Schriftsprache vorliegenden Text in Deutscher Gebärdensprache (DGS) oder nach Absprache in Lautsprachbegleitenden Gebärden (LBG) in der Regel simultan wiederzugeben oder umgekehrt einen in Deutscher Gebärdensprache oder Lautsprachbegleitenden Gebärden dargebotenen Text in deutscher Lautsprache in der Regel simultan wiederzugeben, nach Absprache ihn zu in schriftlicher Form in deutscher Sprache niederzuschreiben.

b) Die Agentur Vöcking beachtet bei der Ausführung des jeweiligen Auftrags die Berufs- und Ehrenordnung für Dolmetscher und Übersetzer des Bundesverbands der Dolmetscher und Übersetzer (BDÜ) e. V. und sieht sich seinen Kunden gegenüber verpflichtet, alle Informationen stets streng vertraulich zu behandeln. Dies beinhaltet mündlich übertragende Informationen, aber vor allem auch den Umgang mit überlassenen Materialien zur Vorbereitung auf die Einsätze (Redeskripte, Präsentationen etc.). Hinsichtlich der Aufträge betreffenden Personen und Inhalte verpflichtet sich die Agentur Vöcking zur Verschwiegenheit. Von der Verschwiegenheit entbunden ist die Agentur Vöcking wenn mindestens einer der folgenden Fälle vorliegt:

1.     der Auftraggeber dies wünscht.
2.     der Auftragnehmer von strafbaren Handlungen erfährt.
3.     der Auftraggeber durch richterlichen Beschluss dazu angehalten wird.
4.     der Auftraggeber den Auftrag durch Dritte ausführen lässt.

c) Beauftragende Kunden berechtigen die Agentur Vöcking im Rahmen und in den Grenzen datenschutzrechtlicher Vorschriften, die von ihnen zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten für den unternehmensinternen Gebrauch bzw. zur Auftragsabwicklung, zur Abrechnung mit Kostenträgern und zur Vorbereitung auf die Dolmetscheinsätze zu verarbeiten und zu speichern. Ohne das ausdrückliche Einverständnis der Kunden werden diese Daten nicht an Dritte (z. B. Kostenträger) weitergegeben.

 

6. Arbeitsbedingungen

a) Zur Erbringung einer adäquaten Dolmetschleistung sind gute visuelle und akustische Gegebenheiten am Einsatzort für die Dolmetscher der Agentur Vöcking unbedingt erforderlich. Hierfür trägt der Auftraggeber Sorge und stellt, wenn nötig, Headsets oder geeignete Lautsprecher (Audiomonitore) zur Verfügung bzw. bei Präsentationen auf Großbildleinwand Laptops/ Monitore, um die Präsentation verfolgen zu können. (Gebärdensprachdolmetscher arbeiten üblicherweise dem Publikum zugewandt und haben die Präsentation im Rücken. Da die Präsentation auch Inhalt der Dolmetschleistung ist, wird dieser Monitor benötigt.) Es obliegt weiterhin dem AG, für die Bereitstellung geeigneter Mikrofone, um dadurch für das reibungslose Dolmetschen von der Gebärdensprache in die Lautsprache zu sorgen. Für eine optimale Ausleuchtung des Standortes des Dolmetschers ist durch den AG zu sorgen.

b) Musikalische und andere künstlerische Darbietungen (Lieder, Lyrik, Improvisationen, Theater und ähnliches) werden nur nach Absprache und vorbereitet gedolmetscht.

c) Vorbereitung ist für ein optimales Dolmetschprodukt unabdingbar. Dolmetscher sind aufgrund Ihrer Berufs- und Ehrenordnung verpflichtet, stets optimal vorbereitet in die entsprechenden Situationen zu gehen. Der AG hat daher im eigenen Interesse dem Dolmetscher rechtzeitig, spätestens 4 Tage vor dem jeweiligen Einsatz, entsprechende Informationen zukommen zu lassen. Diese Informationen bzw. dieses Material wird selbstverständlich höchstvertraulich behandelt.

e) Pausenzeiten werden, soweit nichts anderes schriftlich festgehalten wurde, wie folgt eingerichtet:

- nach einer Einsatzzeit von 1 Stunde: mind. 10 Minuten Pause 
- nach einer Einsatzzeit von 4 Stunden: mind. 45 Minuten Pause

 

7. Urheberrecht

Das Dolmetschprodukt ist ausschließlich zur Visualisierung/Anhörung in dem Moment und an dem Ort bestimmt, in dem und an dem sie erbracht wird. Eine Übertragung auf zum Beispiel Leinwände außerhalb des Raums oder im Internet sowie die Aufzeichnung der Dolmetschleistung bedarf der vorherigen Zustimmung durch die Agentur Vöcking. Für die Abtretung der Nutzungsrechte wird ein zusätzliches Honorar berechnet, dessen Höhe sich nach Art der Nutzung richtet. Die Urheberrechte bleiben dem Auftragnehmer vorbehalten. Der Auftraggeber haftet für unbefugte Aufnahmen durch Dritte. Ausdrücklich hingewiesen wird auf die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes, der Revidierten Berner Übereinkunft sowie des Welturheberrechtsabkommens. Es wird verwiesen auf §201 StGB (Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes).

 

8. Rücktritt vom Vertrag

a) Ist der Agentur Vöcking die Ausführung des Vertrages aufgrund falscher Angaben bei der Auftragserteilung oder aus anderen berufsethischen Gründen nicht zuzumuten, so ist die Agentur Vöcking berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten, ohne dass die Verpflichtung seitens des AG zur Zahlung des vereinbarten Honorars entfällt.

b) Sollte die Agentur Vöcking aus schwerwiegenden, nachvollziehbaren Gründen an der Ausführung des Auftrags gehindert sein, verpflichtet sich die Agentur Vöcking, sich um adäquaten Ersatz (andere qualifizierte Fachkollegen) zu bemühen. Eine weitere Verpflichtung von Seiten der Agentur Vöcking besteht nicht.

 

9. Anwendbares Recht, Wirksamkeit, Gerichtsstand

Für den Auftrag und sämtliche sich darauf ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht. Ist eine der vorstehenden Bestimmungen aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, Vorschriften oder Gesetzesänderungen ganz oder teilweise unwirksam, bleiben alle übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. In einem solchen Fall wird die unwirksame Bestimmung durch eine andere ersetzt, die dem angestrebten Zweck am nächsten kommt. Gerichtsstand in Koblenz.

 

© Agentur Vöcking, Stand 02/2022